Verkehrsrecht
WENN ES DOCH MAL BLITZT UND KRACHT...
Die Nerven liegen blank, wir helfen
Seit der Gründung unserer Kanzlei im Jahr 1986 stellt der Bereich Verkehrsrecht einen unserer Schwerpunkte dar. In dieser Zeit hat es sich mehr als einmal erwiesen, dass Unfallbeteiligte mit rechtlichem Beistand regelmäßig einen deutlich höheren Schadenersatz erzielen als Geschädigte, die die Regulierung selbst durchführen.
Selbst in vermeintlich aussichtslosen oder sogenannten "eindeutigen" Fällen, kann eine objektive, kompetente Rechtsberatung dafür sorgen, dass keine Ansprüche übersehen werden. Wir sind routiniert im Umgang mit Versicherungen, unterstützen bei der Wahl des richtigen Sachverständigen, klären den Anspruch auf einen Mietwagen und sparen Ihnen somit kostbare Zeit und Nerven.
Eine effektive Rechtsunterstützung bieten wir auch bei kleinen und großen Verkehrsordnungwidrigkeiten sowie im Verkehrsstrafrecht. Ob es um die Aufhebung eines Fahrverbotes oder die Beseitigung eines erlassenen Bußgeldbescheides geht, bei uns steht das Mandanteninteresse stets im Fokus.
Unter folgenden Link stehen für Sie außerdem noch ein Merkblatt über das richtige Verhalten nach einem Verkehrsunfall und ein Unfallbogen zum Download bereit.
Andrea Meyer-Albert
Arztrecht
Produkthaftungsrecht
Verkehrsrecht
Verkehrsstraf- und OWi-Recht