Verfahrensverzeichnis
Zweckbestimmungen der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung:
Betrieb einer Rechtsanwaltskanzlei mit Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und ggf. Übermittlung von personenbezogenen Daten zum Zweck der juristischen Beratung, Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten, und zur Verwaltung von Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen. Personalverwaltung: Datenerhebung, -verarbeitung, -nutzung und ggf. -übermittlung zu eigenen Zwecken und zur Erfüllung sozialversicherungsrechtlicher gesetzlicher Verpflichtungen.
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Peter Roth & Kollegen
Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer:
Dr. Peter Roth
Herr Andreas Nowag
Anschrift der verantwortlichen Stelle:
RA Dr. Peter Roth
Saarstr. 35
91207 Lauf
Auftraggeber, Mandanten, Gegner, Korrespondenzanwälte, Gegenanwälte, Gutachter, sonstige Beteiligte wie Arbeitgeber, Zeugen, Drittschuldner, Rechtsschutz-, Haftpflicht- und sonstige Versicherungen.
Empfänger der Daten oder Kategorien von Empfängern:
Intern zuständige Sachbearbeiter, externe Stellen je nach Einzelfall wie Gegner und deren anwaltliche/gesetzliche Vertreter, Versicherer der beteiligten Personen, Gerichte, Gerichtsvollzieher.
Im Rahmen von Insolvenzverfahren: Gläubiger und Debitoren des Schuldners und andere am Vorgang beteiligte Personen, Finanzbehörden, Grundbuchämter, Gemeinden und weitere notwendige Behörden.
Für die Personalverwaltung: Vorgesetzte des Betroffenen, Kreditinstitute (zur Gehaltsüberweisung), Gläubiger (bei Lohn-/Gehaltspfändung), Sozialversicherungsträger, Finanzamt, DATEV/Steuerberater.
Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten (außerhalb EU/EWR):
Eine Übermittlung der Daten an Drittstaaten ist nicht geplant.
Name und Adresse, sowie Kontaktpersonen, Angaben zur Bankverbindung, Geburtsdatum und -name, Beruf, Arbeitsverhältnis, Familienverhältnisse, Güterstand, Sozialversicherungsnummer, Unfalldaten, Forderungs-aufstellung, Rechtsschutz- und Haftpflichtversicherung, soweit dies zur Erledigung des Auftrags oder zur Vertragsabwicklung erforderlich ist. Im Bereich der Personalverwaltung werden zusätzlich Angaben zur Qualifikation, Ein- und Austritt in das Beschäftigungs-verhältnis, Lohn- und Gehaltsdaten, Renten- und Sozial-versicherungsdaten, Bankverbindung, Abmahnungen, Zeugnisse und Bewerbungsunterlagen gespeichert.
Regelfristen für die Löschung der Daten:
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungepflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden entsprechende Daten routinemäßig gelöscht wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung (z.B. Versicherungs-, Miet- und Dienstverträge) erforderlich sind. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 4. genannten Zwecke wegfallen.
Kontakt zum DSB:
dsb@drrosso.de