
Martin Weispfenning
Rechtsanwalt
Tätigkeitsschwerpunkte:
Ehe- und Familienrecht
Erbrecht
Familienrecht
Als Fachanwalt für Familienrecht erstelle ich für Sie Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen. Im Falle einer Trennung begleite ich Sie im Scheidungsverfahren und kümmere mich um die Scheidungsfolgesachen. So setze ich Ihre Unterhaltsansprüche (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt) durch oder wehre unberechtigte Unterhaltsforderungen ab. Außerdem informiere ich Sie über den Versorgungsausgleich und vertrete Sie in Verfahren zum Güterrecht wie Zugewinnausgleich oder Rückforderung von Zuwendungen der Schwiegereltern. Besteht eine Ehegatteninnengesellschaft, mache ich Ihre Ansprüche daraus geltend. Überdies können Sie sich in Sachen Gesamtschuldnerausgleich auf meine Fachkompetenz verlassen.
Erbrecht
Sie möchten die gesetzliche Erbfolge umgehen? Ich unterstütze Sie bei der rechtssicheren Gestaltung Ihres Testaments. Im Erbrecht helfe ich Ihnen zudem, mit der Nachfolgeplanung und der Errichtung eines Unternehmertestaments das Weiterbestehen Ihres Unternehmens sowie die finanzielle Absicherung Ihrer Angehörigen sicherzustellen. Ebenso stehe ich Ihnen beratend zur Seite, wenn Sie an einer Vermögensübertragung zu Lebzeiten interessiert sind. Im Erbfall können Sie sich an mich wenden, wenn Sie eine Überschuldung des Nachlasses vermuten und die Ausschlagung des Erbes in Erwägung ziehen.

Andreas Nowag
Gesellschaftsrecht
Insolvenzrecht
Maklerrecht
Versicherungsrecht
Arztrecht
Verkehrsrecht

Dr. Peter Roth
Gesellschaftsrecht
Insolvenzverwaltung
Wirtschafts- und Unternehmensrecht
Gewerblicher Rechtsschutz
Straf- und Strafverfahrensrecht

Michael Dederich
Arbeitsrecht
Kündigungsschutzrecht
Miet- und Pachtrecht
Vertragsrecht
Wohnungseigentumsrecht
Verkehrsrecht

Martin Weispfenning
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