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Familienrecht

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Scheiden tut weh
Wenn nichts mehr geht, geht man auseinander. Und später dann womöglich vor Gericht.


Denn wer seine Ehe scheiden, oder seine Lebenspartnerschaft aufheben lassen will, muss das beim Familiengericht beantragen. Bis dort eine endgültige Entscheidung getroffen wird, hat man womöglich schon lange, zermürbende Kämpfe hinter sich. Das bittere Ende: Zu der persönlichen, kommt dann nicht selten auch die wirtschaftliche Belastung. Denn in der Regel ist ein Paar nach der Trennung schlechter gestellt als vorher.


Im Vorfeld einer geplanten Scheidung gibt es eine Menge Details zu regeln: Wem steht das Sorgerecht für gemeinsame Kinder zu? Dazu gehört auch die Festlegung des Umgangsrechts der Eltern mit den Kindern. Wie sieht es mit gegenseitigen Unterhaltsansprüchen und Unterhaltszahlungen für die gemeinsamen Kinder aus?


Die Benutzung der ehelichen Wohnung und die Aufteilung des Haushalts muss ebenso geklärt werden, wie sonstige vermögensrechtliche Ansprüche.


Eine kompetente, anwaltliche Begleitung durch dieses komplexe Rechtsgebiet ist unerlässlich, um auch für Sie ein finanziell erträgliches und angemessenes Ergebnis zu erzielen.


 
Scheidung kann so einfach sein!


Im Zusammenhang mit einer Scheidung bzw. Auflösung einer Lebenspartnerschaft gibt es die verschiedensten Fragen zu regeln, welche Sie nicht dem Zufall bzw. der Gegenseite überlassen sollten!

Der Fokus unserer anwaltlichen Tätigkeit im Familienrecht ist zunächst darauf gerichtet, für Sie eine kostengünstige außergerichtliche Regelung mit der Gegenseite in den zu klärenden Bereichen Unterhalt, Sorgerecht, Umgang bzw. Vermögensauseinandersetzung zu finden. Insbesondere kann hierdurch auch eine langjährige und zermürbende Dauer der Gerichtsverfahren vermieden und eine schnelle Scheidung nach Ablauf des Trennungsjahres herbeigeführt werden.

Ist eine gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte notwendig, so werden wir Sie auch auf diesem Weg begleiten und für Ihr Recht kämpfen!

Da das Scheidungsrecht für den Bürger völlig intransparent und unübersichtlich ist, ist die anwaltliche Vertretung durch einen Fachanwalt für Familienrecht unerlässlich, zumal auch die Vertretung durch einen Rechtsanwalt vom Gesetz vorgeschrieben ist!

Zur Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Rechte stehen wir Ihnen mit zwei Fachanwälten für Familienrecht zur Verfügung und blicken auf eine langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet zurück.


 

pdfHier geht es zu unserer Broschüre über Familienrecht!

Joachim Ernst

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